Satzung - Klimainitiative Edingen-Neckarhausen

Klima-Initiative
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Satzung

Satzung der Klimainitiative Edingen-Neckarhausen

1. Name
 
Die Klimainitiative heißt Klimainitiative Edingen-Neckarhausen (kurz: Klimainitiative E-N) und hat ihren Sitz in Edingen-Neckarhausen.

 
2. Ziel
 
Der Ziel der Klimainitiative ist die Klimaneutralität für Edingen-Neckarhausen bis 2035 zu erreichen.
 
Die Klimainitiative verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zweck.
 
Die Klimainitiative ist überparteilich und überkonfessionell. Sie kann anderen Organisationen beitreten.
 
 
3. Mitgliedschaft
 
Mitglieder der Klimainitiative können alle Personen werden, die das Ziel der Klimainitiative unterstützen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
 
Eine Jugendmitgliedschaft ist ab dem 12. Lebensjahr möglich, beinhaltet aber kein Stimmrecht und erfordert die Zustimmung einer/eines Erziehungsberechtigten.
 
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch formlose, schriftliche Beitrittserklärung oder Email, Signal.
 
Die Mitgliedschaft kann jederzeit formlos, (digital) schriftlich gekündigt werden.
 
Die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

4. Finanzen
   
Finanzielle Spenden oder andere Formen der Unterstützung an die Klimainitiative erfolgen nach eigenem Ermessen.
 
Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.
 
Die Finanzen werden von einem Kassenwart verwaltet.
 
Die Kasse und die Buchführung werden jährlich geprüft. Das Ergebnis wird auf einer Mitgliederversammlung vorgestellt.
 
Mittel der Klimarinitiative dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
 
Bei Auflösung der Klimainitiative fällt der Kassenbestand an den Sozialfond der Gemeinde Edingen-Neckarhausen oder an eine andere gemeinnützige Organisation.

5. Mitgliederversammlung
   
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal in zwei Jahren statt. Dazu lädt der Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Email mit Angabe einer Tagesordnung ein. Durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens fünf Mitgliedern der Klimainitiative kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
 
Wurde form- und fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen, so sind die anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
 
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung. Es gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
 
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
 
1.      die Wahl des Vorstands,
 
2.      die Wahl eines Kassenwarts und die Wahl von ein Kassenprüfer:innen,
 
3.      die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands,
 
4.      die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.
 
5.      Von Mitgliederversammlungen werden Ergebnisprotokolle erstellt.
 

6. Leitung/ Vorstand
 
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei gleichberechtigten Mitgliedern, die mit der Führung der Geschäfte (Konto, etc.) beauftragt werden.
 
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
 
Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zur Vertretung der Klimarinitiative berechtigt. Positionen, die nach außen vertreten werden sollen, müssen unter den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt werden.
 
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse können auch auf (digital) schriftlichem oder telefonischem Wege gefasst werden, sofern kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht. Alle Vorstandsbeschlüsse werden protokolliert.
 
Der Vorstand nimmt die satzungsgemäßen Aufgaben wahr, setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und führt die Geschäfte der Klimainitiative. Der Vorstand ist verantwortlich für die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
 
Von den Sitzungen des Vorstands werden Ergebnisprotokolle erstellt.

Beschluss Satzung, Wahl Leitung
Die Satzung wurde einstimmig beschlossen. Als Leitung/ Vorstand wurden Filip Neuwirth und Sebastian Maaß einstimmig gewählt.
 
 
Edingen-Neckarhausen, 17.07.2023
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